Wie läuft die Beratung bei Ultimo Addio ab?

Wir lernen uns in einem unverbindlichen Vorgespräch kennen. Sie erzählen mir von der verstorbenen Person, Ihren Vorstellungen und Ihren Wünschen.

Ich zeige Ihnen verschiedene Möglichkeiten bezüglich Trauerkarten, Beisetzung, Abschiedsfeier, Traueressen auf und schätze die damit verbundenen Kosten ab.

Gemeinsam legen wir fest, was Sie selber machen möchten und was ich für Sie übernehmen soll.

Ich erarbeite für Sie einen auf die verstorbene Person und Sie zugeschnittenen Vorschlag mit einer verbindlichen Kostenaufstellung.

Wenn Sie den verbindlichen Vorschlag akzeptieren, planen wir ein zweites Gespräch. In diesem Rahmen machen Sie mir weitere Angaben, damit ich die Trauerfeier noch feiner auf die Persönlichkeit der verstorbenen Person und Ihre Wünsche abstimmen und die passenden Worte finden kann. Danach übernehme ich sämtliche vereinbarten Leistungen.

Was ist ein Trennungs- oder Abschiedsritual und weshalb wirkt es?

Ein Trennungs-, Scheidungs- oder Abschiedsritual ist eine symbolhafte Handlung mit klarer Intention und einem strukturierten Ablauf. Sie würdigen, was war. Sie bedanken sich. Sie sprechen aus, was noch gesagt werden will. Und Sie verzeihen – sich selbst und dem anderen. Sie formulieren in klaren Worten die Trennung und setzen so bewusst einen Schlusspunkt hinter eine Bindung, die nicht weiter zu Ihrem Leben gehören soll.

Ein rituelles Loslassen ermöglicht, diesen inneren Vorgang sinnlich wahrzunehmen. Sie kommen dadurch in ein aktives Tun. Das löst Sie aus der inneren Erstarrung und lässt Sie das Loslassen auf allen Ebenen vollziehen. Ein Abschieds- oder Trennungsritual befreit, weil es auf seelischer Ebene wirkt, weil bewusste oder unbewusste Versprechen zurückgenommen und für ungültig erklärt werden.

Mit diesem symbolischen Schlusspunkt – wir kennen ihn auch von der Trauerfeier – kann die Seele einfacher loslassen, abschliessen und sich Neuem öffnen. Verharren Sie nicht weiter in alten Bindungen, werden Sie aktiv, befreien Sie sich und treten Sie mit Neugier und Freude dem entgegen, was sich in Ihrem Leben manifestieren soll.

Weitere Informationen zu Möglichkeiten, Ablauf und Kosten finden Sie hier.

Kann ich die Asche von Verstorbenen ausstreuen, wo ich will?

In der Schweiz ist es erlaubt, Asche der Natur zu übergeben. Fluss-, See, Wald oder andere Formen der Bestattung oder Ausstreuung in der Natur sind möglich. Dafür muss weder eine Amtsperson noch ein Pfarrer anwesend sein.

Was darf ich mit einer Urne machen?

In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für den Umgang mit Asche von Verstorbenen. Sie dürfen die Urne bei sich zuhause aufbewahren oder auf Ihrem Privatgrundstück beisetzen.

Was tun im Todesfall?

Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, was Sie bei einem Todesfall in den Kantonen Basel-Stadt und Baselland unternehmen müssen.

  1. Arzt anrufen
    Bei alters- oder krankheitsbedingtem Tod den Hausarzt kontaktieren. Ist er nicht erreichbar, den Notarzt (Tel. 144). Bei Tod durch Unfall, Suizid oder Gewalt direkt die Polizei anrufen (Tel. 117). Hat sich der Todesfall in einem Spital oder Heim ereignet, entfällt dieser Schritt.
  2. Bestattungsinstitut anfragen
    Ist der ärztliche Todesschein ausgestellt, nehmen Sie so bald wie möglich mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt auf. Ultimo Addio kann Sie bei der Wahl des Bestatters unterstützen.
  3. Bestattungsamt informieren
    Melden Sie den Todesfall dem Bestattungsamt der Wohngemeinde der verstorbenen Person. Meldeberechtigt sind:

    • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
    • Eigene Kinder und deren Ehepartner
    • Eine ortsansässige, verwandte Person
    • Eine Person, die beim Ableben zugegen war
    • Die Verwaltung des Pflegeheimes oder des Spitals.
  4. Gespräch mit Ultimo Addio vereinbaren
    Bei den weiteren Schritten, insbesondere der Vorbereitung der Trauerfeier, kann Sie Eveline Z’Graggen von Ultimo Addio unterstützen. Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich.

Wie stelle ich sicher, dass meine Wünsche für die Bestattung umgesetzt werden?

Bei Ultimo Addio können Sie eine Bestattungsverfügung aufsetzen und unterzeichnen. In dieser rechtlich gültigen Willensäusserung können Sie festlegen, wie und wo Sie bestattet werden möchten. Sie haben zudem die Möglichkeit, die Gestaltung der Trauerfeier und vieles mehr zu bestimmen.

Generell ist es für alle Beteiligten hilfreich, die eigenen Wünsche für das letzte Adieu zu formulieren. Eveline Z’Graggen von Ultimo Addio hilft Ihnen gerne weiter.

Was ist eine Diamantbestattung?

Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine neue, in der Schweiz erlaubte Form, um das Andenken an einen geliebten Menschen zu bewahren. Bei tieferer Verbrennungstemperatur als üblich (850 statt 1200 °C) enthält die Kremationsasche einen genügend hohen Anteil Kohlenstoff. Spezialisierte Firmen stellen daraus in einem mehrwöchigen Verfahren einen Rohdiamanten her.

Anschliessend wird der Diamant nach Wunsch geschliffen und so zu einem persönlichen Erinnerungs- und Schmuckstück. Der nicht verwendete Teil der Asche kann auf andere Art bestattet oder in der Natur ausgestreut werden. Die Kosten für den Diamanten richten sich nach der gewünschten Grösse. Die Preisskala beginnt bei rund 5000.– Franken.

Wie teuer ist eine individuelle Trauerfeier?

Jede Trauerfeier, jede Abschiedsrede ist individuell und persönlich. Es geht darum, die verstorbene Person angemessen zu würdigen. Für den entstehenden Aufwand verrechne ich folgende Kosten:

  • Preis Trauerrede im Rahmen einer Feier CHF 1400.–
  • Preis kurze Trauerrede zur Urnenbeisetzung oder Grablegung CHF 300.–
  • Preis organisatorische Tätigkeiten rund um die Trauerfeier: CHF 80.– pro Stunde

Weitere Informationen zu den Kosten

Es ist eine Ferne, die war, von der wir kommen. Es ist eine Ferne, die sein wird, zu der wir gehen.

— Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832)

Referenzen